Absturzsicherungsmittel befestigen (siehe Bild B)
Hinweis: Zur Sicherung des Elektrowerkzeugs gegen Absturz soll ein für das Systemgewicht geeignetes Absturzsicherungsmittel (22) verwendet werden. Die maximal zulässige Länge des Absturzsicherungsmittels beträgt 1,1 m. Beachten Sie unbedingt den zulässigen Befestigungsbereich (21) am Elektrowerkzeug.
Verwenden Sie als Absturzsicherungsmittel vorzugsweise eine mit Ankerstich befestigte Bandschlinge oder ein Absturzsicherungsmittel mit Sturzdämpfer.
Beachten Sie beim Befestigen des Absturzsicherungsmittels (22) unbedingt dessen Bedienungsanleitung.
- Befestigen Sie die Gegenseite des Absturzsicherungsmittels zwingend an einer stabilen Struktur (z. B. Gebäude oder Gerüst) und niemals am Benutzer selbst.
Das Absturzsicherungsmittel muss frei beweglich sein und darf ausschließlich am fixen Anschlagpunkt (23) und im zulässigen Befestigungsbereich (21) am Elektrowerkzeug befestigt sein.
Wählen Sie den fixen Anschlagpunkt (23) so, dass das Elektrowerkzeug im Falle eines Sturzes frei in die Absturzsicherung fallen kann, ohne dabei den Benutzer zu umwickeln oder zu gefährden.
Legen Sie die Schlinge des Absturzsicherungsmittels (22) durch den Handgriff (17) und führen Sie die Karabinerseite durch die Schlinge. Vergewissern Sie sich beim Zuziehen der Schlinge, dass diese ordentlich im Befestigungsbereich (21) liegt und nicht in sich verdreht ist. Kontrollieren Sie das Absturzsicherungsmittel und dessen korrekte Befestigung am Elektrowerkzeug sowie am Anschlagpunkt (23) vor jeden Gebrauch.